Sekundarschule "Martin Luther" Mansfeld – Lutherstadt 

Hausordnung

  A Allgemeinen Bestimmungen

Um an unserer Schule eine gute Atmosphäre des Lernens, des Wohlfühlens und der schöpferischen Arbeit zu schaffen, ist es erforderlich:

  • dass jeder Schüler sich anderen gegenüber verantwortlich und höflich verhält
  • dass niemand in seiner persönlichen Sicherheit gefährdet wird
  • dass jeder verpflichtet ist, öffentliches und persönliches Eigentum zu achten und zu schonen.

Diese Hausordnung beruht auf dem Grundgesetz und dem Schulgesetz.

Sie wird ergänzt durch den Aufsichtsplan, den Alarmplan und die Brandschutzordnung.

 B Unterricht

  1. Die Schule öffnet 7.00 Uhr. Ab 7.10 Uhr kann jeder Schüler in seinen Raum gehen. Zum Vorklingeln befindet sich jeder an seinem Arbeitsplatz und hat die Arbeitsmaterialien bereitzulegen.
  2. Eltern/ Sorgeberechtigte oder Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden. Der unangemeldete Aufenthalt auf dem Schulgelände während der Schulzeit ist nicht gestattet.
  3. Das Fehlen eines Lehrers ist spätestens 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde im Sekretariat oder im Lehrerzimmer zu melden.
  4. Kurzpausen dienen nur dem Raumwechsel, Toilettengang und zur Vorbereitung auf den Unterricht.
  5. Das Betreten der Fachunterrichtsräume ist nur in Begleitung durch einen Lehrer gestattet.
  6. In den großen Pausen gehen alle Schüler auf die Pausenhöfe. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt. Die Schüler halten sich dann im Flur EG, 1. und 2.Stock auf.
  7. Die Benutzung von Handys und anderen Geräten, die zur Aufzeichnung und Abspielung von Wort oder Bild geeignet sind, ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Handy ist vor dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren.  Ausnahmen sind: Notfälle, Absprachen mit Fachlehrern und Schulveranstaltungen. Bei Zuwiderhandlungen muss der Schüler/ die Schülerin das Handy abgeben. Dieses wird im Schultresor aufbewahrt und nur die Sorgeberechtigten bekommen es ausgehändigt.
  1. Der Aufenthalt in der Mensa ist außerhalb der Essenszeiten grundsätzlich verboten und sonst auch nur für Schüler erlaubt, die am Essen teilnehmen. Sollte eine Klasse Ausfall haben und später beginnen oder früher enden, ist der Aufenthalt im Gebäude leise und ohne andere zu stören nur in der ersten Etage möglich.
  2. Auf der Grundlage der Empfehlung der Unfallkasse ist das Tragen von Schmuck und das Abkleben von Ohrringen und Piercings im Sportunterricht nicht erlaubt. Diese müssen entfernt werden.

 C Ordnung, Sauberkeit, Organisation und Sicherheit

  1. Das Rauchen sowie das Konsumieren/Besitz von Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Schulareal nicht erlaubt. Dazu zählen auch Cannabis sowie E-Zigaretten und Vapes aller Art. Dies gilt auch für alle Schulveranstaltungen. Das Mitbringen und Konsumieren von Energiedrinks auf dem Schulgelände ist verboten.
  2. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder Zündquellen (Feuerzeuge, Zündhölzer) ist auf dem gesamten Schulgelände streng verboten.
  3. Jeder Unterrichtsraum ist ordentlich zu verlassen. Das Mobiliar und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Verursacher von Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlusten können haftbar gemacht werden.
  4. Zum Schutz aller Personen ist das Schneeballwerfen im gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
  5. Kleidung mit gewaltsymbolisierenden Zeichen oder das Schulklima gefährdenden Symbolen ist verboten.
  6. Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule sind umgehend im Sekretariat zu melden.
  7. Bei Unwohlsein ist der Fachlehrer oder Klassenleiter zu informieren. Im Sekretariat erfolgt dann die Benachrichtigung der Eltern oder des Notdienstes.
  8. Der Getränkeautomat ist nur in den großen Pausen zu benutzen.
  9. Die Benutzung der Toiletten im unteren Flur und in der Mensa sind untersagt. Für Sekundarschüler stehen ausschließlich die Toiletten in der zweiten Etage zur Verfügung.
  10. Für persönliche Wertgegenstände ist jeder Schüler/ jede Schülerin selbst verantwortlich. Bei Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

 

Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz rechnen

Im Interesse der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit und der Durchführung des Unterrichts erlässt die Schulleitung bei Notwendigkeit ergänzende Bestimmungen.

Die Hausordnung wurde in Zusammenarbeit von Schülern, Eltern und Lehrern erstellt und durch die Gesamtkonferenz am  04.05.2009 bestätigt. Sie tritt ab  05.05.2009 in Kraft.

Letzte Änderung: 10.06.2026                                      


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