Sekundarschule „Martin Luther“
Hausordnung
- Allgemeinen Bestimmungen
Um an unserer Schule eine gute Atmosphäre des Lernens, des Wohlfühlens und der schöpferischen Arbeit zu schaffen, ist es erforderlich
- dass jeder Schüler sich anderen gegenüber verantwortlich und höflich verhält
- dass niemand in seiner persönlichen Sicherheit gefährdet wird
- dass jeder verpflichtet ist, öffentliches und persönliches Eigentum zu achten und zu schonen.
Diese Hausordnung beruht auf dem Grundgesetz und der Schulordnung.
Sie wird ergänzt durch den Aufsichtsplan, den Alarmplan und die Brandschutzordnung.
2. Unterricht
- Die Schule öffnet 7.00 Uhr. Ab 7.10 Uhr kann jeder Schüler in seinen Raum gehen. Zum Vorklingeln befindet sich jeder an seinem Arbeitsplatz und hat die Arbeitsmaterialien bereitzulegen.
- Das Fehlen eines Lehrers ist spätestens 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde im Sekretariat oder im Lehrerzimmer zu melden.
- Kurzpausen dienen nur dem Raumwechsel, Toilettengang und zur Vorbereitung auf den Unterricht.
- Das Betreten der Fachunterrichtsräume ist nur in Begleitung durch einen Lehrer gestattet.
- In den großen Pausen gehen alle Schüler auf die Pausenhöfe. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt. Die Schüler halten sich dann im Flur EG, 1. und 2.Stock auf.
- Die Benutzung von Handys und anderen Geräten, die zur Aufzeichnung und Abspielung von Wort oder Bild geeignet sind, ist im Schulgebäude nicht gestattet. Das Handy ist ausgeschaltet in einer Tasche aufzubewahren oder generell im Lautlos-Modus zu halten. Die Benutzung auf den Pausenhöfen unterliegt der Bestimmung, keine Fotos oder Videos aufzunehmen. Das Einstellen von Bildern, Texten und Videos ins Internet ist genehmigungspflichtig. Hören von Musik ist nur auf den Pausenhöfen und nur mit Kopfhörern erlaubt. Ausnahmen sind: Notfälle, Absprachen und Schulveranstaltungen, Nutzung des Handys in den abgeklingelten Pausen im Schulgebäude.
- Ordnung, Sauberkeit und Organisation
- Das Rauchen sowie das Konsumieren/Besitz von Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Schulareal nicht erlaubt. Dazu zählen auch Cannabis sowie E-Zigaretten und Vapes aller Art. Dies gilt auch für alle Schulveranstaltungen.
- Jeder Unterrichtsraum ist ordentlich zu verlassen. Das Mobiliar und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Verursacher von Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlusten können haftbar gemacht werden.
- Zum Schutz aller Personen ist das Schneeballwerfen im gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
- Kleidung mit gewaltsymbolisierenden Zeichen oder das Schulklima gefährdenden Symbolen ist verboten.
- Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule sind umgehend im Sekretariat zu melden.
- Bei Unwohlsein ist der Fachlehrer oder Klassenleiter zu informieren. Im Sekretariat erfolgt dann die Benachrichtigung der Eltern oder des Notdienstes.
- Der Getränkeautomat ist nur in den großen Pausen zu benutzen.
Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz rechnen.
Im Interesse der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit und der Durchführung des Unterrichts erlässt die Schulleitung bei Notwendigkeit ergänzende Bestimmungen.
Die Hausordnung wurde in Zusammenarbeit von Schülern, Eltern und Lehrern erstellt und durch die Gesamtkonferenz am 04.05.2009 bestätigt. Sie tritt ab 05.05.2009 in Kraft.
Letzte Änderung: 05.06.2024